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Alt gegen Neu, die zehn Eckpunkte der Abwrackprämie – jetzt mit Downloadformular.

28. Januar 2009

Sie ist noch gar nicht durch den Bundestag, da hat sie schon mehrere Namen: Abwrackprämie, Verschrottungsprämie oder Umweltprämie, wie sie die Bundesregierung liebevoll nennt. Die Ausschüttung der Prämie ist nicht vor Juni zu erwarten. Trotzdem werben die ersten Händler schon damit. Um größtmögliche Klarheit und Übersicht in die Sache zu bringen, veröffentlichen wir hier die 10 Eckpunkte aus Berlin (dpa/BMWi).

Zudem hat das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zum Thema eine Telefon-Hotline eingerichtet mit der Nummer 06196/908470. Weitere Infos gibt es im Internet unter: www.bafa.de

Die veröffentlichten „Antragsformulare zur Gewährung der Umweltprämie“ können Sie sich über folgende LINKs herunterladen

Antrag auf Gewährung einer Umweltprämie (392 KByte)
Richtline zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen (25KByte)
Flyer – Die Umweltprämie (751 KByte)

Die zehn Eckpunkte der Umweltprämie

  1. Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Die administrativen Abwicklungskosten sind aus den 1,5 Mrd. Euro aufzubringen.
  2. Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.
  3. Begünstigtenkreis: Natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.
  4. Altwagen: Mindestens neun Jahre alter Pkw, das heißt die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.
  5. Neufahrzeug: Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro 4-Norm erfüllt.
  6. Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.
  7. Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gemäß der Altfahrzeugverordnung.
  8. Notwendige Dokumente: Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs sowie Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller.
  9. Verfahren: Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen. Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.
  10. Missbrauchsvorkehrungen: Durch entsprechende Ausformulierung der Förderrichtlinie ist der Missbrauchsanfälligkeit vorzubeugen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst unbürokratischen und schnellen Verfahrens.

dpa/BMWi

Weitere Links zu diesem Thema:
Umweltprämie kann vorreserviert werden vom 06.03.2009
Wie viel ist aktuell noch im Fördertopf? vom 11.02.2009
14 Fragen und Antworten von A wie Abmeldung bis Z wie Zulassungsunterbrechung vom 05.02.2009
Fallstricke bei Werbung mit der Umweltprämie vom 29.01.2009
SpiegelOnline – Abgewürgt vom 21.01.2009
Handelsblatt vom 19.01.2009

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