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Abmahnwelle im Internet wegen Überführungskosten

31. Juli 2006

Derzeit ist im Internet eine neue Abmahnwelle zu beobachten. Sie richtet sich vor allem gegen Händlerangebote auf den großen Autobörsen wie z.B. mobile und autoscout. Abgemahnt werden Angebote, deren Endpreise keine Überführungskosten enthalten. Schützenhilfe bekommen die Abmahner von der Justiz.

So heißt es zum Beispiel in einem Beschluss des Landgerichts München II vom 19.7.2006: „Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung verboten, im Internethandel Kraftfahrzeuge anzubieten mit Endpreisen, die die Überführungskosten nicht enthalten.“ (AZ 1HK O 4077/06)

Hintergrund: Durch das Verstecken der Überführungskosten z.B. im Bemerkungsfeld erscheint der Angebotspreis um bis zu 800,- Euro niedriger. Die Angebote stehen auf den Ergebnistabellen im Internet entsprechend weiter oben, werden häufiger vom Kunden angeklickt. Der korrekt anbietende Händler hat dagegen das Nachsehen, selbst wenn er insgesamt den besseren Preis bietet.

Nicht betroffen von der Abmahnwelle sind übrigens die Anbieter auf den Autobörsen www.euro-car-market.de sowie www.eln.de. Dort achten die Betreiber schon seit Jahren darauf, dass die Überführungskosten im Endpreis enthalten sein müssen.

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